Asphalt-Schwalben Rhein-Main

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Satzung und Konvoi-Ordnung der Asphalt-Schwalben Rhein-Main (ASRM)
Stand 12/2014

Satzung

1. Allgemeines
Wir Asphalt-Schwalben sind eine familien- und kinderfreundliche Interessengemeinschaft (IG), mit dem Ziel, in Gemeinschaft sinnvolles zu unternehmen, Erfahrungen untereinander auszutauschen, gleichen Interessen nachzugehen oder einfach nur in geselliger Runde beisammen zu sein. Alles unter dem Aspekt, das Brauchtum der Marke Simson zu pflegen.

2. Die Leitung
Die IG wird von drei Mitgliedern (dem Vorstand) gleichberechtigt geleitet. Sie tragen die Titel Präsident (Stephan), Vorstand (Gilbert) und Kanzler (Thomas-Icke). Die drei Mitglieder entscheiden größtenteils eigenverantwortlich. Diese Entscheidungen sind jederzeit mit einem 2/3 Entscheid aller Mitglieder zu ändern.
Die drei Vorstandsmitglieder werden alle zwei Jahre bei der Jahreshauptversammlung, in einer geheimen Abstimmung gewählt.

3. Zum Beitritt
Nach angemessener Zeit des Kennenlernens kann jeder unserer Interessengemeinschaft Asphalt-Schwalben beitreten. Er sollte im Besitz einer Simson (das heißt ALLE Modelle dieser Marke) sein, sie nutzen oder sich zumindest dafür interessieren. Alles unter der Voraussetzung, die Satzung zu achten und den Anderen zu respektieren. Das Mitglied muß das 16. Lebensjahr erreicht haben und sollte im Besitz eines Führerscheins sein.

Wer das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, kann den Junior Asphalt-Schwalben beitreten. Gegen Zahlung von 50,- Euro (Stand Jan. 2012) erhält er/sie gleichfalls einen Mitgliedsausweis und eine Weste. Mitglieder der Junior Asphalt-Schwalben haben keine Rechte und Pflichten.

Jedes Mitglied ist für sein Tun und Handeln selbst verantwortlich!!!

In einer offenen Abstimmung müssen 2/3 aller Mitglieder der IG der Aufnahme eines neuen Mitglieds zustimmen.
 
4. Finanzen
Jedes Neumitglied erhält zum Beitritt einen personenbezogenen Mitgliedsausweis, versehen mit Namen, Lichtbild und dem Monat des Beitritts. Gleichfalls ist er/sie berechtigt, alle bis dahin angeschafften Güter voll zu nutzen. Dafür wird eine einmalige Beitrittsgebühr von 20.- Euro erhoben.

Hinzu kommt eine Zahlung von 50.- Euro (Stand Dez. 2014), für die Nutzung einer Weste. Die Weste bekommt diverse Aufdrucke. Sie ist möglichst bei unseren gemeinsamen Ausfahrten in unveränderter Form zu tragen.

Der Mitgliedsausweis und die Weste bleiben Eigentum der IG.

Bei gemeinschaftlichen Ausgaben müssen 2/3 alle Mitglieder zustimmen. Bei kleineren Anschaffungen bis 3,- Euro pro Mitglied kann der Vorstand selbständig entscheiden.  Alle Mitglieder tragen den selben finanziellen Anteil.

Einsicht in die Kasse kann jedes Mitglied nehmen.

5. Fragen, Anregungen und Beschwerden
Generell muß jede Aktivität zur positiven Gestaltung der Gemeinschaft beitragen.
Nach gründlichen Durchdenken muß jede Entscheidung im Sinne der Gemeinschaft
getroffen werden.
Fragen und Anregungen sollten gleichfalls positiv gesehen werden, da diese auch im Sinne der Gemeinschaft gemacht werden müssen.
Beschwerden sollten folgende Ãœberlegungen beinhalten:
- Besser geht immer! - Nur so gut wie nötig und nicht wie möglich!
- Weiß ich eine Alternative?
- Kann ich es besser / anders und bin ich dazu bereit dieses zu machen!

6. Beendigung der Mitgliedschaft
Sollte ein Mitglied den Wunsch haben, die Gemeinschaft zu verlassen, ist der Vorstand schriftlich davon zu unterrichten (mit Datum der Beendigung). Die sofortige Beendigung ist möglich.
Bei groben Verletzungen oder fahrlässigen Verstößen dieser Satzung ist über einen Ausschluss der Interessengemeinschaft mit einem 2/3 Mehrheitsentscheid abzustimmen und zu entscheiden.
Etwaige Ansprüche auf Rückzahlungen sind ausgeschlossen! Der erhaltene Mitgliedsausweis und die Weste sind zum Ende der Mitgliedschaft unverzüglich beim Vorstand abzugeben!

7. Ehrenmitgliedschaften
Ehrenmitglieder können von der Gemeinschaft benannt werden!

8. Änderung der Satzung
Eine Änderung kann nur durch eine offene Abstimmung mit einem 2/3 Mehrheitsentscheid aller Mitglieder erfolgen.
 

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Konvoi-Ordnung
Stand 01/2010

Die Regeln des Kolonnenfahrens!

Weil wir alle des Öfteren mit unserer Interessengemeinschaft Ausfahrten in Kolonne unternehmen, möchten wir ein paar Grundregeln aufstellen, die JEDER beachten muss, wenn wir in der Gruppe fahren.

Zum Anfang ein Zitat des § 1 STVO zur Erinnerung.
Die Teilnahme am Straßenverkehr fordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, das kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

JEDER in der Gruppe fährt in EIGENVERANTWORTUNG!

Wenn wir also in Kolonne fahren, sollte jedem deutlich sein, das wir eigentlich mit zu wenig Abstand und daraus folgend viel zu schnell fahren.

Grundsatz
Den die Kolonne anführenden, nennen wir ihn in Folge Road Captain (RC). Es ist ein schwerer, verantwortungsvoller und undankbarer Job, denn als Road Captain ist man nicht nur für die Strecke verantwortlich, sondern muß auch dauernd nach hinten sehen, was seine Schäflein machen, ob alles und jeder da ist, rechtzeitig für Tankstopps sorgen usw., usw. Verfährt der Gute sich mal, dann gibt`s Mecker von den Teilnehmern. Wenn man so was noch nie gemacht hat, sollte man die Finger davon lassen und jemand mit mehr Erfahrung vor fahren lassen.
Ein Assistent, im Nachfolgenden Road Captain (ARC) genannt, ist immer mit dabei. Er ist das Schlußlicht, sollte die Route einiger maßen kennen und bleibt IMMER am Ende der Kolonne. Sein Platz ist links auf der Fahrbahn, damit er die Kolonne überblicken kann und vom RC einfacher erkannt werden kann. Deswegen sollte er auch auffällige Beleuchtung führen (z.B. Armbinde, Sicherheitsweste, o.Ä.). Er ist verantwortlich, daß niemand verloren geht. Auch falls einer ausfällt, er bleibt am Ende der Gruppe. Er veranlaßt, daß evtl. ein anderer LINKS überholt und dem RC den Ausfall meldet. Beide halten, wenn möglich, über Funkgeräten Kontakt. Die Anordnungen des RC/ ARC sind strikt, sofort und ohne Diskussionen zu befolgen. Beide sind verantwortlich für den Ablauf der Fahrt. Der RC sollte auch bei Verstößen, die andere in Gefahr bringen, betreffende Fahrer ermahnen. Meinungsklärungen gehören nicht auf die Straße. Die nächste Rast kommt bestimmt. DER ROAD CAPTAIN (RC) WIRD NICHT ÜBERHOLT.

Fahren
Die schwächste Maschine / der unerfahrenste Fahrer fahren direkt hinter dem RC. So kann er leichter die Geschwindigkeit anpassen. Darauf folgen stärkere Maschinen.

Jeder sollte nach Möglichkeit seinen Platz in der Kolonne beibehalten. Auf Landstraßen und in Ortschaften immer versetzt und NICHT direkt HINTEREINANDER oder NEBENEINANDER fahren.

Beim überholen von anderen Fahrzeugen, jeweils einzeln und sicher, nicht nebeneinander überholen. Es kann immer mal ein Fahrzeug irgendwo links aus einer Einfahrt usw. kommen oder der Überholte muß unerwartet ausweichen.
Wer einen heißen Reifen fahren will, soll das alleine tun und nicht in der Gruppe.
Abhängig von der Größe der Gruppe ist die Höchstgeschwindigkeit des RC. Je größer die Gruppe umso langsamer, je kurvenreicher die Straße ebenso. Wenn die Gruppe an eine rote Ampel heran fährt, wird in zweier Reihen nebeneinander gehalten.
Das Anfahren bei Grün sollte so parallel wie möglich geschehen, um anschließend wieder die versetzte Position anzustreben.
Jeder sollte sich KONZENTRIEREN um den Anschluß nicht abreißen zu lassen. Falls ein Teil der Gruppe an einer Ampel oder durch andere Gründe, stehen bleiben muss, fährt der Rest der Gruppe nach Möglichkeit, langsam weiter bis sich eine Gelegenheit zum sicheren Anhalten ergibt oder die anderen wieder aufgeschlossen haben.
Sollte es wirklich mal schief gehen und man den Anschluß zur Gruppe verliert, den letzten bekannten Route Punkt aufsuchen und dort stehen bleiben.
Es wird irgendwann schon mal jemand auffallen, daß du fehlst und der ARC wird die Strecke zurückfahren um dich abzuholen.

Wenn bei unübersichtlichen Straßen überholt werden muß, eigene Sicherheit beachten und mit Kopf handeln!!!)

Beim Überholen schert der Überholende bis zum rechten Fahrbahnrand wieder ein, schließt zügig zur Gruppe auf und positioniert sich wieder. So wird gewährleistet, daß die versetzte Aufstellung weiterhin befolgt wird. Bei Regen. dreckiger/ rutschiger Fahrbahn, schlechter Sicht die Abstände vergrößern. Nachfolger warnen durch mehrmaliges schnell hintereinander betätigen des Bremslichtes. Auf die eigene Sicherheit achten.

Anhalten / Stoppen
Wenn die Gruppe anhalten muß, schließen die Teilnehmer auf und stellen sich in ihrer Fahrspur möglichst nebeneinander auf. Dadurch bleibt die Gruppe zusammen und kann schneller wieder anfahren. Außerdem wird es dann für andere Verkehrsteilnehmer schwieriger sich dazwischen zu drängeln und die Gruppe auseinander zu reißen. Wird eine Pause gemacht  z.B. Tanken oder Rast, immer dran denken, daß hinter dir noch mehr Mopeds parken wollen, also aufschließen!
Die Maschine so abstellen das andere Fahrzeuge möglichst ungehindert LINKS VORBEI fahren können. Darauf achten das andere nicht DURCH die abgestellten Fahrzeuge fahren müssen. Beim Anhalten auf ungesicherten Parkplätzen oder an Seitenstreifen von Fahrbahnen mit fließendem Verkehr auf die eigene Sicherheit achten und nicht auf oder in die Fahrbahnen laufen. Äußerst rechts und HINTEREINANDER aufstellen. SITZEN bleiben und den rückwärtigen Verkehr beobachten. Auf Infos oder Anweisungen warten.

Pleiten Pech und Pannen
Hat jemand mit seiner Maschine eine Panne, so weit möglich rechts anhalten und die
Gruppe passieren lassen. Wenn die Gruppe zu Zweit nebeneinander fährt schert nur der Nachbar des Betroffenen mit aus. Ansonsten der Hintermann. Die Gruppe fährt bis zu einem sicheren Haltepunkt weiter. Der ARC hält kurz an und informiert sich über den Ausfall. Er selber schließt dann sofort wieder zum Ende der Kolonne auf und läßt, wenn nötig den RC benachrichtigen.
Bei einem Unfall benachrichtigt EINER den RC, der die Gruppe dann an einer sicheren Stelle zum Halten bringt. Wichtig, nur Leute die direkt was mit dem Unfall zu tun haben, sind an der Unfallstelle. Alle anderen sind Gaffer und behindern nur die Versorgung bzw. Bergung der Verletzten. Der RC weist sofort Leute an, die die Unfallstelle absichern. ALLE ANDEREN, außer natürlich evtl. Erste Hilfe leistende, haben dort nichts zu suchen. Falls es den RC erwischen sollte übernimmt der ARC dessen Aufgaben.
Bei Großveranstaltungen, wie z.B. Oldtimerschau, werden vom Veranstalter oft besonders auffällig gekennzeichnete Einweiser eingesetzt. Diese übernehmen das blocken. In solchen Fällen sind sie die EINZIGEN, die die Kolonne überholen dürfen. Laßt sie ihre Arbeit machen.

Nachwort
Je größer die Gruppe, umso mehr Disziplin MUSS von den einzelnen Teilnehmern eingehalten werden. Für Spielereien oder “Guckt mal wie toll ich fahre!” ist hier absolut nicht der richtige Zeitpunkt. Das fahren in einer Kolonne erfordert von jedem höchste Konzentration und Aufmerksamkeit. Durch die meistens geringere Geschwindigkeit schleicht sich schnell eine gewisse Nachlässigkeit ein, die schnell mit einem Massen Auffahrunfall enden kann. Schaut so weit wie möglich nach vorne um rechtzeitig auf gefährliche Situationen reagieren zu können. Ein kleiner Fehler kann schnell verheerende Folgen haben.
Jede dieser Regeln, die ihr hoffentlich aufmerksam durchgelesen habt, soll nicht den Ego Trip des RC bzw. ARC unterstützen, sondern sind notwendig für unser aller Sicherheit. Auch wenn euch mal eine Anweisung oder Auftrag nicht paßt, oder der Tonfall des RC/ ARC nicht gefällt, denkt bitte dran die beiden sind auch nur Menschen und haben einen Haufen Streß am Hals um alles gut über die Runden zu kriegen. Befolgt sie erst mal.
Trotz aller Gefahren die das Kolonnenfahren mit sich bringt, ist es doch ein tolles Gefühl mit einer großen Gruppe unterwegs zu sein. Wenn ihr alle die oben genannten Regeln beherzigt, kann eigentlich wenig schief gehen und jeder kommt nach einer erfolgreichen Ausfahrt wieder gut zu Hause an.

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